Erben nicht am Orte des Nachlasses
Leben die Erben oder ein Teil der Erben nicht in der Nähe des Ortes des Nachlasses oder sogar im Ausland ist die Erbauseinandersetzung häufig schwierig und sehr zeitaufwendig und in der Folge langwierig. Das Streitpotential steigt ebenfalls.
Die Erbauseinandersetzung, d.h. die Aufteilung und Abwicklung des Nachlasses* unter den Erben und sonstigen Begünstigten gemäß dem letzten Willen des Erblassers, bedarf in der Regel einiger Koordination und Abstimmung. Sind die Erben aus beruflichen oder familiären Gründen nicht in der Lage sich mehrfach an einem Ort zu treffen, führen Telefonate und Mailverkehr häufig nicht zum gewünschten Ergebnis. Fehlen rechtliche oder kaufmännische Voraussetzungen oder Erfahrungen, basieren die Handlungen nicht selten auf „gesundem Menschenverstand“, der jedoch von jedem Beteiligten anders ausgelegt werden kann. Kümmert sich ein Erbe vor Ort, ist dieses nicht selten mit Argwohn und Misstrauen der Anderen verbunden. Die entfernt wohnenden Erben fühlen sich übergangen, der engagierte Erbe vor Ort, der die Arbeit übernimmt, fühlt diese nicht ausreichend gewürdigt. Ist ein Misstrauen oder Disskonsenz erst einmal entstanden, begleitet und belastet dieser die gesamte Erbauseinandersetzung.
Ein Testamentsvollstrecker als neutraler und emotional nicht Beteiligter, hat die Voraussetzungen die Erbauseinandersetzung professionell und entsprechend den Vorgaben des Erblassers abzuwickeln. Der Familienfrieden bleibt bewahrt – der letzte Wille wird erfüllt.
*u.a. Veräußerung von Nachlassgegenständen, Hausrat oder auch Immobilien. Kündigen von Verträgen etc.