Unsere Testamentsvollstreckung Gelassenheit heißt nicht, zu wissen was kommt, sondern dass alles gut ist, egal was kommt

Die etwas andere Testamentsvollstreckung!

Eine durchdachte Testamentsvollstreckung beginnt nicht erst nach Ableben des Erblassers und durch Annahme des Amtes durch den Testamentsvollstrecker. Auch ist es nicht ausreichend mittels rechtlicher Beratung die Testamentsvollstreckung juristisch richtig formuliert im Testament oder im Erbvertrag anzuordnen.

Die optimale Testamentsvollstreckung beginnt mit einer Erbfallsimulation

Ausgangslage einer jeglichen Nachfolgeplanung und Formulierung ihres letzten Willens ist/sind Ihr Vermögen, Ihre potentiellen Erben bzw. Vermächtnisnehmer und Ihre Gedanken, was Sie mit ihrem letzten Willen erreichen wollen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle einen Vergleich ziehen. Würden Sie ein Haus bauen, ohne je Pläne des fertigen Hauses gesehen zu haben, ohne einen Architekten zu beauftragen, der Ihre Wünsche umsetzt? So mancher Anbieter zeigt Ihnen heute via Computeranimation das fertige Haus, Sie können bereits vor Auftragsvergabe virtuell durch Ihr Traumhaus gehen.

Nichts Anderes zeigt Ihnen die Erbfallsimulation.

Sie zeigt Ihnen die wirtschaftliche Auswirkungen Ihres angedachten Testaments/Erbvertrags und ermöglicht Ihnen unerwünschte Effekte und Folgen rechtzeitig zu vermeiden.

Warum kommt es so häufig zu Streit bei Erbfällen?

Sie werden es schon ahnen. Hauptursache sind die Unkenntnis des Erbrechts und der eigenen Ausgangssituation. Verfasse ich ein Testament ohne die Auswirkungen zuvor „gesehen zu haben“ , liegt es nah, dass Vorstellung und Realität weit auseinander liegen.

  • Wie hoch ist Ihr Vermögen – sowohl nach Verkehrswerten als auch nach erbschaftssteuerlicher Bewertung?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat eine unterschiedliche Bewertung Ihres Vermögens auf die geplante Vermögensverteilung?
  • Wer ist pflichtteilsberechtigt und wie hoch ist der Pflichtteil zu bewerten?
  • Wo liegen Vor- und Nachteile von Vermächtnissen?
  • Welche rechtliche Folgen haben eine Vor- und Nacherbschaft?
  • Was ist eine Teilungsanordnung?
  • Welche Vorteile hat eine Testamentsvollstreckung bzw. in welchen Fällen ist es sinnvoll diese anzuordnen?

Es lässt sich alles besser nachvollziehen und verstehen, wenn Sie die Fragen nicht abstrakt abgehandelt in juristischen Texten beantwortet bekommen, sondern ganz konkret und „schwarz auf weiß“ für Ihre geplante Vermögensnachfolge! Die Erbfallsimulation gibt Überblick und Sicherheit für Ihre Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung.

Ein Testamentsvollstrecker der bereits lebzeitig über die Baupläne (Erbfallsimulation) verfügt, kann den Plan später auch erfolgreicher umsetzen!

Mein Angebot

Sie erhalten Ihre Erbfallsimulation als Ausgangsüberlegung für Ihre Nachfolgeplanung. Die Erbfallsimulation ist unabhängig von einer späteren Testamentsvollstreckung. Sie können einen Testamentsvollstrecker Ihres Vertrauens beauftragen und evtl. stellt sich heraus, dass diese gar nicht zielführend bzw. notwendig ist.

Wie könnten die nächsten Schritte aussehen?

1. Kennenlernen:

Sie wollen mich und ich möchte Sie kennenlernen. In einem ca. 60 minütigen Gespräch klären wir Ihre Fragen. Sollten Sie am Ende des Gesprächs der Ansicht sein, dass Sie mit mir auch den nächsten Schritte gehen wollen, erhalten Sie eine Hauaufgabe, die die nächsten Schritte vorbereitet. Das Kennenlernen ist kostenlos – bei weiten Entfernungen (> 50 Kilometer außerhalb Hamburgs) berechne ich lediglich Reisespesen. Oder Sie kommen mich in meinem Büro besuchen.

2. Hausaufgabe:

Sie geben mir mittels eines standardisierten Fragebogen einen ersten, einfachen, noch nicht konkreten Überblick über Ihr Vermögen, Familie und Ziele usw.. In der Regel können Sie diese Aufgabe innerhalb von 15-30 Minuten erledigen.

3. Angebot:

Auf Basis Ihrer Hausaufgabe / Überblicks unterbreite ich Ihnen ein pauschales Honorarangebot für die Erstellung der Erbfallsimulation. Die Höhe ist nicht vom Vermögenswert abhängig, sondern von der Komplexität der Aufgabe (z.B. komplexe Familienverhältnisse, Auslandsvermögen, diverse Unternehmensbeteiligungen, Anzahl Immobilien, Ziel). Die Kosten liegen in der Regel zwischen 900 Euro und 2.500 Euro.

4. Jetzt entscheiden Sie alles weitere!

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