Viele Erben
Jeder Erbe hat gleiche Rechte, unabhängig von seinem Anteil. Der Nachlass muss gemeinschaftlich verwaltet und durch Einigung aufgeteilt werden.
Die Erbengemeinschaft
Jeder Erbe ist Mitglied einer Erbengemeinschaft und hat dieselben Rechte, ganz gleich wie hoch sein Anteil ausfällt. Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses gehen nur gemeinsam.
Warum das selten glattgeht
Bei vielen Erben mit unterschiedlichen Interessen und Kenntnissen gehen die Meinungen über die Verteilung weit auseinander. Unklare Bestimmungen im Testament verschärfen das, ebenso lange Zeiträume zwischen Testament und Erbfall, in denen sich der Nachlass verändert hat.
Was eine Testamentsvollstreckung ändert
Sie nimmt Emotionen und Streit aus der Sache und wickelt den Nachlass im Sinne des Erblassers ab.
Dieser Text beschreibt die typische Ausgangslage, keine Beratung im Einzelfall. Die rechtliche Gestaltung des Testaments übernimmt ein Anwalt oder Notar.
Sprechen wir darüber, bevor es zählt
Ein erstes Gespräch kostet Sie eine Stunde und sonst nichts.