Minderjährige Erben
Minderjährige Kinder führen im Erbfall zu Komplexität, die niemand wollte. Besonders dann, wenn Betriebsvermögen dazugehört.
Ein typischer Fall
Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern, die Ehefrau besitzt Immobilien und eine Kommanditbeteiligung an einer Familien-KG. Stirbt sie ohne Testamentsvollstreckung, erhält der Vater die Vermögensfürsorge für die Kinder.
Was daraus folgt
Der Vater kann die Kinder in der Gesellschafterversammlung der KG vertreten, was regelmäßig nicht im Interesse der übrigen Gesellschafter liegen dürfte. Bei der Erbauseinandersetzung darf er seine Kinder wegen des Interessenkonflikts nicht vertreten, es muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Für Rechtsgeschäfte über ein Grundstück braucht dieser die Zustimmung des Familiengerichts. Die Erbteilung verzögert sich erheblich.
Was eine Testamentsvollstreckung ändert
Der Testamentsvollstrecker vertritt die Kinder in der Gesellschafterversammlung. Eine Pflegschaftsbestellung wird unnötig, die familiengerichtliche Genehmigung entfällt.
Dieser Text beschreibt die typische Ausgangslage, keine Beratung im Einzelfall. Die rechtliche Gestaltung des Testaments übernimmt ein Anwalt oder Notar.
Sprechen wir darüber, bevor es zählt
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