Kinder mit Behinderung
Erhält ein Kind Leistungen vom Sozialhilfeträger, darf es kein eigenes Vermögen besitzen. Eine Erbschaft hebt diesen Status auf.
Was im Erbfall passiert
Sobald das Kind über eine Erbschaft oder ein Vermächtnis Vermögen erhält, verliert es den Status der Vermögenslosigkeit. Der Sozialhilfeträger kann dann Ansprüche auf den Erbteil geltend machen, um die geleistete Sozialhilfe zu refinanzieren.
Der Pflichtteil hilft nicht weiter
Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen Pflichtteilsanspruch. In vielen Familien soll er bewusst erst nach dem Tod des zweiten Elternteils geltend gemacht werden. Der Sozialhilfeträger kann ihn jedoch selbst einfordern, um dem Kind Vermögen zu verschaffen, das anschließend für die Sozialleistungen herangezogen wird.
Weder aus Erbteil noch aus Pflichtteil bleibt dem Kind eigenes Vermögen.
Was eine Testamentsvollstreckung ändert
Eine testamentarische Gestaltung mit Testamentsvollstreckung ordnet den Nachlass so, dass das Kind aus dem Vermögen Zuwendungen erhält, ohne dass der Träger darauf zugreifen kann. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Anteil und gibt ihn nach den Vorgaben des Erblassers aus. Damit bleibt der Spielraum im Alltag erhalten, für den das Geld gedacht war.
Dieser Text beschreibt die typische Ausgangslage, keine Beratung im Einzelfall. Die rechtliche Gestaltung des Testaments übernimmt ein Anwalt oder Notar.
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