Warum Testamentsvollstreckung?

Der Erbe tritt in die Fußstapfen des Erblassers, aber nicht immer passen diese auf Anhieb!

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Was bedeutet „Testamentsvollstreckung“?

Die Testamentsvollstreckung sichert die Umsetzung des „letzten Willens“ des Erblassers durch eine von ihm bestimmte Person. Die Testamentsvollstreckung ist im BGB § 2197 ff geregelt.

Je nach Ziel und Anlass sind verschiedene Formen der Testamentsvollstreckung möglich:

Abwicklungstestamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe den Nachlass in Besitz zu nehmen, Forderungen einzuziehen, evtl. Verbindlichkeiten zu begleichen und die Anordnungen des Erblassers umzusetzen, z.B. Vermächtnisse zu erfüllen und den Nachlass nach den Vorgaben zu verteilen. Letztendlich ist der Testamentsvollstrecker für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung zuständig.

Dauertestamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker hat die gleichen Aufgabe wie bei der Abwicklungstestamentsvollstreckung - aber darüber hinaus hat er den Nachlass für die vom Erblassers bestimmte Dauer – nicht länger als 30 Jahre – zu verwalten.

Wie geht es? Wer kann die Testamentsvollstreckung anordnen und wie?

Die Testamentsvollstreckung muss in Testament oder Erbvertrag vom Erblasser angeordnet werden: „ hiermit ordne ich Testamentsvollstreckung über meinen Nachlass an“ (§ 2197 Abs. 1 BGB) Oder anders ausgedrückt. Sie kann nicht von dem /den Erben oder anderen Personen vereinbart werden. Sie ist nur gültig, wenn diese bereits im Testament oder Erbvertrag steht.

Was ist zu beachten?

Die rechtlichen und formellen Anforderungen an eine Testamentsvollstreckung lassen sich im Internet leicht nachlesen. Abgesehen davon, dass man eine Testamentsvollstreckung nicht einfach „abschreiben" sollte, kommen Sie nicht umhin, sich selbst einige vorbereitende Gedanken zu machen.

Eine Testamentsvollstreckung kann sehr einfach und sinnvoll sein, wenn sich der Erblasser in einem ersten Schritt einen vollständigen Überblick über seine Vermögensnachfolge verschafft hat.

Dazu gehören:

  • der Überblick über den Nachlass, insbesondere hinsichtlich Liquidität, Wert und Teilbarkeit des (gemeinsamen) Besitzes
  • die Kenntnis evtl. Pflichtteilsansprüche und deren Höhe
  • die Kenntnis über evtl. Verpflichtungen oder Haftung der Erben des Nachlassgegenstandes z.B. bei Betriebsvermögen
  • ein Überblick über die Versorgungssituation des Ehegatten nach Begleichung von evtl. Pflichtteilsansprüchen oder /und Erbschaftssteuerzahlungen
  • ein grober Überblick über das je Erben/Vermächtnisnehmer anfallende Vermögen (Erbquote) inklusice evtl. Erbschaftssteuerzahlungen und einer Liquiditätserfordernis

Weitere Fragestellungen sollten geklärt werden:

  • Was genau ist das Ziel? Was wollen Sie erreichen?
  • Wie können Sie sicherstellen bzw. gewährleisten, dass dieses Ziel erreicht wird?

Übrigens: am häufigsten taucht das Ziel „gerecht“ auf - und wird nur selten erreicht!

Erfahren Sie jetzt mehr zu unserer Methode der Testamentsvollstreckung.

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